Home
Kehrichtverbrennungsanlage
Im Lostorf 11
Postfach
CH-5033 Buchs

KANTON AARGAU

Telefon: 062 834 77 00
Fax:       062 834 77 01
E-Mail:    info@kva-buchs.ch

ANLIEFERUNG
Das Gewicht und die Art der Abfälle werden durch die Waagmeisterin mittels Ein- und Ausgangswägung ermittelt.

Zur Annahme zugelassene Abfälle

  • Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnlicher Kehricht  und Sperrgut
  • Brennbare Anteile von Bauabfällen
  • Sonderabfälle gemäss Eidg. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), kantonaler Annahmebewilligung und nach Rücksprache mit der Betriebsleitung. Letztere ist befugt, Proben des anzuliefernden Materials vor der Annahme in einem Labor untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Lieferanten. Für die Annahme ist in jedem Fall ein Begleitschein gemäss VeVA erforderlich.

Von der Annahme ausgeschlossene Abfälle

sind Abfälle, die sich zur Verbrennung in der Anlage nicht eignen oder deren Bestand bzw. Betrieb gefährden sowie Abfälle für die eine Rücknahmepflicht oder eine separate Entsorgung besteht, insbesondere:

  • Aushub- und Abbruchmaterial, Bauschutt, Erde, Steine, industrielle Glasabfälle
  • Tierkadaver, Konfiskate, Metzgerei- und Schlachtabfälle
  • Massive Metallstücke wie ganze Fahrräder, Motorräder, Autobestandteile, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kochherde, Boiler, Blechfässer, eiserne Bettgestelle, Eisenstangen, Drahtgeflechte, Drahtseile
  • Elektromotoren, elektrische und elektronische Apparate, Batterien  Pneus, überlange Kunststoff- und Textilbänder sowie Sperrgut, das mit der vorhandnen Sperrgutschere nicht zerkleinert werden kann

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Betriebsvorschriften.
© by H2G Internetagentur